Übernahme der Garantie
Unsere Zahnarztpraxis übernimmt 2 Jahre Garantie auf alle durch uns angefertigten Rehabilitationsmittel, das heißt auf Füllungen, Einlagen/Inlays, Onlays/ Kronen, Brücken, teils -und zur Gänze entfernbare Zahnprothesen.
Bei implantierten Zahnersätzen übernehmen wir 10 Jahre Garantie auf den Implantatkörper und den Aufbauteil. Auf die auf das Implantat befindlichen Zahnkronen übernehmen wir 2 Jahre Garantie.
Wenn das auftretende Problem beweisbar durch den Fehler der Zahnarztpraxis oder des technischen Labors verursacht wurde, übernehmen wir die Kosten der zahnärztlichen und labortechnischen Wiederherstellung.
Beeinträchtigende Faktoren der Garantie-Übernahme
- wir übernehmen keine Garantie auf die eigenen Zähne der Patienten, auf das Gewebe das die Zähne und die Implantate hält, d.h. dem Knochengewebe un dem Zahnfleischgewebe rundum die Zähne und dem Zahnfleisch.
- Wir sprechen nicht über einen Garantiefall, wenn sich der Zahn unter einer neu angefertigten Zahnfüllung, einem In-oder Onlay oder einer Krone entzündet und eine Wurzelbehandlung notwendig wird oder der Zahn entfernt werden muss.
- Bei herausnehmbaren Zahnersätzen schwindet der Kieferknochen und die Stabilität lässt nach.
- Wenn sich um Kronen, Brücken und Implantate herum das Zahnfleisch entzündet und der Patient diese aus obengenanntem Grund verliert.
- Wir übernehmen keine Garantie bei extremer Belastung / Zähneknirschen/, sowie im Fall von Unfällen zustandegekommenen Schädigungen.
- Wir übernehmen keine Garantie auf Zahn-oder Munderkrankungen, sowie Allergien die sich nach der Behandlung herausbgebildet haben.
- Die Garantieleistung erlischt, wenn ein Patient mit seiner Beschwerde eine andere Zahnarztpraxis aufsucht und dort die Reparatur des Behelfmittels vollzieht.
- Wir übernehmen keine Garantie und tragen auch keine Kosten der Wiederherstellung, wenn diese Arbeiten nicht in unserer Zahnarztpraxis durchgeführt werden.
- Wir übernehmen keine mit der Wiederherstellung verbundenen Fahrt-Unterkunft, oder sonstige Kosten.
Garantiebedingungen:
- Der Patient erscheint jährlich in unserer Zahnarztpraxis zur Kontrolluntersuchung
- er unterhält eine makellose Mundhygiene
- er hält die ärztlichen Anweisungen bezüglich der Pflege der Zähne und dem Tragen der Zahnersätze ein
- er verwendet die Zahnersätze zweckgemäß